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Aktuelle Themen rund um die Schuldnerberatung Herne

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Beiträge zum Thema „Schuldnerberatung“

12 Aug., 2021
Seit dem 1. Dezember 2021 gelten neue Regelungen zum Pfändungsschutz-Konto („P-Konto“):

Die wesentlichen neuen Regelungen zum Pfändungsschutzkonto sind:

• § 850 k Abs. 1 ZPO (Zivilprozessordnung) stellt jetzt eindeutig klar, dass eine natürliche Person jederzeit vom Kreditinstitut verlangen kann, dass ein von ihr dort geführtes Zahlungskonto als Pfändungsschutzkonto geführt wird – auch wenn es einen negativen Saldo aufweist.

• § 850 k Abs. 5 ZPO stellt auch die Rückumwandlung in ein normales Konto sicher. Demnach kann der/die Kontoinhaber*in dies mit einer Frist von vier Tagen zum Monatsende vom Kreditinstitut verlangen. Ein Kontowechsel dürfte demzufolge in Zukunft unkomplizierter werden.

• § 850 l ZPO regelt die Pfändung von Gemeinschaftskonten. Demnach darf das Kreditinstitut bei Eingang einer Pfändung auf einem Gemeinschaftskonto zunächst einen Monat lang das Guthaben nicht an den pfändenden Gläubiger auskehren. Der/Die Schuldner*in kann in diesem Zeitraum vom Kreditins
10 Juni, 2020
Das Insolvenzverfahren und das Restschuldbefreiungsverfahren wurden von 6 Jahren auf 3 Jahre verkürzt.

Das heißt: Sie sind ab sofort innerhalb von nur noch 3 Jahren schuldenfrei!

Dies gilt für ALLE "natürlichen Personen". Das heißt für Privatpersonen, für beruflich selbständige Personen und für ehemals beruflich selbständige Personen.

Für GmbH´s, AG´s, OHG´s, KG´s usw. bleibt es bei den bisherigen gesetzlichen Regelungen.
11 Feb., 2018
Sie benötigen ein neues Konto? Sie haben aber das Problem, dass Sie bei einer anderen Bank oder Sparkasse kein neues Konto bekommen? Folgende Kreditinstitute richten (nach deren eigenen Angaben) unproblematisch und ohne SCHUFA-Auskunft ein „Guthabenkonto“ für Sie ein: Die „N26 Bank GmbH“ und die „EthikBank“. Ein solches Konto nennt sich auch „Basiskonto“ oder „Zahlungskonto“. Die „EthikBank“ erreichen Sie online unter: ethikbank.de/mikrokonto. Und die „N26 Bank GmbH“ erreichen Sie online unter: n26.com/de-de/. Alternativ bieten Ihnen folgende Unternehmen (nach deren eigenen Angaben) unproblematisch und ohne SCHUFA-Auskunft eine Prepaid-Kreditkarte bzw. ein Guthabenkonto an: paycenter.de bzw. viabuy.com. Die Kosten für das Konto liegen aber bei allen Banken weit über 10 € monatlich. Bitte vergleichen Sie deshalb die Kosten der einzelnen Unternehmen für das P-Konto!
11 Feb., 2018
Seit dem 1. Juli 2010 gelten neue Regelungen zum Konto-Pfändungsschutz. Neu eingeführt wurde ein Pfändungsschutzkonto, das sogenannte „P-Konto“. 1. Grundsätzliches zum „P-Konto“ Es gibt einen gesetzlichen Anspruch gegenüber der Bank/Sparkasse, dass ein bestehendes Girokonto in ein P-Konto umgewandelt wird. Die Umwandlung muss vom Kontoinhaber bei Ihrer Bank/Sparkasse beantragt werden. Wenn ein Basiskonto beantragt wird, kann dieses bereits bei Antragstellung als P-Konto geführt werden. Jede Person darf nur ein Konto als P-Konto führen. Das Führen mehrerer P-Konten ist untersagt und kann strafrechtlich verfolgt werden. Für mehr als ein Konto gibt es keinen Pfändungsschutz. Das P-Konto kann nur als Einzelkonto geführt werden. Ein Gemeinschaftskonto (z.B. von Ehepaaren) muss in zwei Einzelkonten aufgeteilt und in zwei P-Konten umgewandelt werden. Die Umwandlung eines vorhandenen Kontos in ein P-Konto kann auch dann noch beantragt werden, wenn das Konto bereits gepfändet wurde. Dann muss die Umwandlun
11 Feb., 2018
Seit dem 19. Juni 2016 besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Einrichtung eines Kontos. Ein solches Konto nennt man „Basiskonto“. 1. Was ist ein Basiskonto? Beim Basiskonto handelt es sich um ein Guthabenkonto - also um ein Konto, das nicht überzogen werden darf. Es kann wie ein ganz normales Girokonto verwendet werden. Mit ihm müssen Daueraufträge und Lastschrifteinzüge möglich sein. Außerdem hat die Bank dem Kontoinhaber eine Karte für Zahlungen zur Verfügung zu stellen, mit der auch Abhebungen an Geldautomaten in der gesamten EU sowie in Liechtenstein, in Norwegen und auf Island möglich sind. Ein Basiskonto kann nur von einer Einzelperson eingerichtet werden. Gemeinschaftskonten sind nicht möglich. Es kann sofort bei Eröffnung der Antrag gestellt werden, das Basiskonto als Pfändungsschutzkonto (P-Konto) zu führen. Die Kosten für ein Basiskonto dürfen dabei nicht deutlich höher sein als für ein vergleichbares „normales“ Girokonto. 2. Wer bekommt ein Basiskonto? Das Recht auf ein Basis
12 Aug., 2021
Seit dem 1. Dezember 2021 gelten neue Regelungen zum Pfändungsschutz-Konto („P-Konto“):

Die wesentlichen neuen Regelungen zum Pfändungsschutzkonto sind:

• § 850 k Abs. 1 ZPO (Zivilprozessordnung) stellt jetzt eindeutig klar, dass eine natürliche Person jederzeit vom Kreditinstitut verlangen kann, dass ein von ihr dort geführtes Zahlungskonto als Pfändungsschutzkonto geführt wird – auch wenn es einen negativen Saldo aufweist.

• § 850 k Abs. 5 ZPO stellt auch die Rückumwandlung in ein normales Konto sicher. Demnach kann der/die Kontoinhaber*in dies mit einer Frist von vier Tagen zum Monatsende vom Kreditinstitut verlangen. Ein Kontowechsel dürfte demzufolge in Zukunft unkomplizierter werden.

• § 850 l ZPO regelt die Pfändung von Gemeinschaftskonten. Demnach darf das Kreditinstitut bei Eingang einer Pfändung auf einem Gemeinschaftskonto zunächst einen Monat lang das Guthaben nicht an den pfändenden Gläubiger auskehren. Der/Die Schuldner*in kann in diesem Zeitraum vom Kreditins
10 Juni, 2020
Das Insolvenzverfahren und das Restschuldbefreiungsverfahren wurden von 6 Jahren auf 3 Jahre verkürzt.

Das heißt: Sie sind ab sofort innerhalb von nur noch 3 Jahren schuldenfrei!

Dies gilt für ALLE "natürlichen Personen". Das heißt für Privatpersonen, für beruflich selbständige Personen und für ehemals beruflich selbständige Personen.

Für GmbH´s, AG´s, OHG´s, KG´s usw. bleibt es bei den bisherigen gesetzlichen Regelungen.
11 Feb., 2018
Sie benötigen ein neues Konto? Sie haben aber das Problem, dass Sie bei einer anderen Bank oder Sparkasse kein neues Konto bekommen? Folgende Kreditinstitute richten (nach deren eigenen Angaben) unproblematisch und ohne SCHUFA-Auskunft ein „Guthabenkonto“ für Sie ein: Die „N26 Bank GmbH“ und die „EthikBank“. Ein solches Konto nennt sich auch „Basiskonto“ oder „Zahlungskonto“. Die „EthikBank“ erreichen Sie online unter: ethikbank.de/mikrokonto. Und die „N26 Bank GmbH“ erreichen Sie online unter: n26.com/de-de/. Alternativ bieten Ihnen folgende Unternehmen (nach deren eigenen Angaben) unproblematisch und ohne SCHUFA-Auskunft eine Prepaid-Kreditkarte bzw. ein Guthabenkonto an: paycenter.de bzw. viabuy.com. Die Kosten für das Konto liegen aber bei allen Banken weit über 10 € monatlich. Bitte vergleichen Sie deshalb die Kosten der einzelnen Unternehmen für das P-Konto!
11 Feb., 2018
Seit dem 1. Juli 2010 gelten neue Regelungen zum Konto-Pfändungsschutz. Neu eingeführt wurde ein Pfändungsschutzkonto, das sogenannte „P-Konto“. 1. Grundsätzliches zum „P-Konto“ Es gibt einen gesetzlichen Anspruch gegenüber der Bank/Sparkasse, dass ein bestehendes Girokonto in ein P-Konto umgewandelt wird. Die Umwandlung muss vom Kontoinhaber bei Ihrer Bank/Sparkasse beantragt werden. Wenn ein Basiskonto beantragt wird, kann dieses bereits bei Antragstellung als P-Konto geführt werden. Jede Person darf nur ein Konto als P-Konto führen. Das Führen mehrerer P-Konten ist untersagt und kann strafrechtlich verfolgt werden. Für mehr als ein Konto gibt es keinen Pfändungsschutz. Das P-Konto kann nur als Einzelkonto geführt werden. Ein Gemeinschaftskonto (z.B. von Ehepaaren) muss in zwei Einzelkonten aufgeteilt und in zwei P-Konten umgewandelt werden. Die Umwandlung eines vorhandenen Kontos in ein P-Konto kann auch dann noch beantragt werden, wenn das Konto bereits gepfändet wurde. Dann muss die Umwandlun
11 Feb., 2018
Seit dem 19. Juni 2016 besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Einrichtung eines Kontos. Ein solches Konto nennt man „Basiskonto“. 1. Was ist ein Basiskonto? Beim Basiskonto handelt es sich um ein Guthabenkonto - also um ein Konto, das nicht überzogen werden darf. Es kann wie ein ganz normales Girokonto verwendet werden. Mit ihm müssen Daueraufträge und Lastschrifteinzüge möglich sein. Außerdem hat die Bank dem Kontoinhaber eine Karte für Zahlungen zur Verfügung zu stellen, mit der auch Abhebungen an Geldautomaten in der gesamten EU sowie in Liechtenstein, in Norwegen und auf Island möglich sind. Ein Basiskonto kann nur von einer Einzelperson eingerichtet werden. Gemeinschaftskonten sind nicht möglich. Es kann sofort bei Eröffnung der Antrag gestellt werden, das Basiskonto als Pfändungsschutzkonto (P-Konto) zu führen. Die Kosten für ein Basiskonto dürfen dabei nicht deutlich höher sein als für ein vergleichbares „normales“ Girokonto. 2. Wer bekommt ein Basiskonto? Das Recht auf ein Basis
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