11 Feb., 2018
Seit dem 19. Juni 2016 besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Einrichtung eines Kontos. Ein solches Konto nennt man „Basiskonto“.
1. Was ist ein Basiskonto?
Beim Basiskonto handelt es sich um ein Guthabenkonto - also um ein Konto, das nicht überzogen werden darf. Es kann wie ein ganz normales Girokonto verwendet werden.
Mit ihm müssen Daueraufträge und Lastschrifteinzüge möglich sein. Außerdem hat die Bank dem Kontoinhaber eine Karte für Zahlungen zur Verfügung zu stellen, mit der auch Abhebungen an Geldautomaten in der gesamten EU sowie in Liechtenstein, in Norwegen und auf Island möglich sind.
Ein Basiskonto kann nur von einer Einzelperson eingerichtet werden. Gemeinschaftskonten sind nicht möglich.
Es kann sofort bei Eröffnung der Antrag gestellt werden, das Basiskonto als Pfändungsschutzkonto (P-Konto) zu führen.
Die Kosten für ein Basiskonto dürfen dabei nicht deutlich höher sein als für ein vergleichbares „normales“ Girokonto.
2. Wer bekommt ein Basiskonto?
Das Recht auf ein Basis