06/10/2020
Neues Insolvenzrecht seit dem 01.10.2020!
Das Insolvenzverfahren und das Restschuldbefreiungsverfahren wurden von 6 Jahren auf 3 Jahre verkürzt.
Das heißt: Sie sind ab sofort innerhalb von nur noch 3 Jahren schuldenfrei!
Dies gilt für ALLE "natürlichen Personen". Das heißt für Privatpersonen, für beruflich selbständige Personen und für ehemals beruflich selbständige Personen.
Für GmbH´s, AG´s, OHG´s, KG´s usw. bleibt es bei den bisherigen gesetzlichen Regelungen.